Wir sind gelisteter Nachhilfe-Träger im Rahmen des Bildungspaketes.
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Das Jugend- und Sozialamt übernimmt in bestimmten Fällen die Nachhilfe-Kosten für Ihr Kind.
Unterstützung erfolgt typischerweise auf Grundlage des § 28 SGB 2 (§ 28 SGB II) "Bedarfe für Bildung und Teilhabe"






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